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Gewaltschutz in der Caritas

Die Einrichtungen, Dienste, Schulen sowie die Verwaltungseinheiten der Caritas sollen geschützte Orte sein, in denen sich Menschen angenommen und sicher fühlen. Dies gilt sowohl für Betreute als auch für Mitarbeiter/-innen und ehrenamtlich Tätige.

Für einen wirksamen Gewaltschutz und einen achtsamen Umgang aller Beteiligten miteinander sind sowohl entsprechende Haltungen und gezieltes Wissen als auch geeignete Strukturen notwendig. Hierdurch werden Fehler und Unachtsamkeit im jeweiligen Arbeitsfeld erkannt und es wird offen daran gearbeitet. Gleichzeit werden verbindliche Verfahren eingeführt, wie im Fall von Gewalt vorzugehen ist. Hierzu haben alle Einrichtungen und Dienste der Caritas bis Ende 2022 ein Institutionelles Gewaltschutzkonzept zu erstellen und einzuführen. Als Verantwortliche für die Erstellung dieser Konzepte und als Lotsen für die Betreuten und Mitarbeiter/-innen gibt es in den Verbänden und Einrichtungen sogenannte Präventionsfachkräfte. Sie unterstützen die Leitungen bei der Erstellung der Schutzkonzepte und vermitteln Betroffene direkt an die Externen Ansprechpersonen bzw. weitere Fachstellen weiter.

Bei Verdacht oder erwiesenen Fällen von Gewalt können sich Betroffene auch direkt an die unabhängige, externe Ansprechperson wenden. Diese können von Betreuten, Mitarbeiter/-innen und Ehrenamtlichen kontaktiert werden und begleiten die Sondierung und Bearbeitung der Fälle.

Die Träger der Einrichtungen und Dienste der Caritas sind verpflichtet, bei Gewaltfällen die unabhängige, externe Ansprechperson hinzuzuziehen.

Die Koordinatoren für Gewalt-Prävention im Diözesan-Caritasverband unterstützen und beraten die Präventionsfachkräfte vor Ort rund um das Thema Gewaltschutz.

Die Broschüre dient als Anleitung für die Erstellung eines Schutzkonzepts, das die Anforderungen der Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch erfüllt. Bei Fragen dazu dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

Verfahren der Caritas zur Annerkennung des Leids

Menschen, die innerhalb der verbandlichen Caritas in Deutschland als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch erfahren haben, können Anerkennungsleistungen beantragen. Wie genau das abläuft, erfahren Sie hier.

Der Deutsche Caritasverband (DCV) ist dem bestehenden und bewährten Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) beigetreten. Menschen, die in Einrichtungen der Caritas Leid erfahren haben, erhalten so eine schnelle und systematische Entscheidung über mögliche Anerkennungsleistungen. Die Höhe der individuellen Anerkennungszahlungen legt dabei die UKA in Bonn fest. Die UKA orientiert sich dabei am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgeldern. Bei besonders schweren Fällen entfällt diese Grenze. Durch die finanziellen Leistungen soll gegenüber den Betroffenen zum Ausdruck gebracht werden, dass die deutsche Caritas Verantwortung für erlittenes Unrecht und Leid übernimmt.

Antrag stellen

Um Anerkennungszahlungen zu erhalten, müssen Betroffene einen Antrag auf Anerkennungsleistungen in derjenigen Diözese stellen, in der sie Unrecht erfahren haben. In einer aktuellen Liste finden Betroffene alle Ansprechpersonen der einzelnen Diözesen. Wer nicht weiß, welche Stadt zu welcher (Erz-)Diözese gehört, kann diese interaktive Karte der DBK nutzen.

Die Broschüre „Institutioneller Gewaltschutz in der Caritas – Rahmenkonzept und Manual“  können Sie kostenlos und unter Angabe der benötigten Anzahl bestellen oder als Word-Dokument bei uns anfordern.

Bitte per Mail an hildegard.thoma@caritas-bamberg.de oder anika.boehme@caritas-bamberg.de

Sie erleiden Gewalt? Sie haben Gewalt beobachtet? Sie sind sich nicht sicher, ...?

Zum Gewaltschutz im Diözesan-Caritasverbandes gehören Hilfeangebote wie Ansprechpersonen, die Mitarbeitervertretung und Beratungsstellen. An diese können Sie sich persönlich, telefonisch oder online wenden. Die internen Ansprechpersonen hören zu, „lotsen“ Sie und geben Ihnen weitere Informationen. Diese Personen stehen für alle Mitarbeiter*innen, ehrenamtlich Tätigen, uns im DiCV anver- trauten Personen und deren Angehörige zur Verfügung.