Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V hält auf seiner Website folgende Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 1 Abs.3 Nr.5 BFSG) bereit:
- Angebote der Fort- und Weiterbildung (Möglichkeit der Anmeldung zu Fort- und Weiterbildungen)
- Verlinkung auf Spendenzahlungsformulare
- Kontaktaufnahme über Kontaktformulare sowie über die Möglichkeit der Online-Bewerbung)
- Anmeldung zu Newslettern
Der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V. ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) in ihren jeweils gültigen Fassungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu setzt er auch das Barrierefreiheitswerkzeug Eye-Able® ein. Dieses Werkzeug entwickelt sich stetig weiter.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet verfügbare Version der Website https://www.caritas-bamberg.de/ des DiCV Bamberg.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg e.V. ist teilweise vereinbar mit obigen Rechtsgrundlagen.
Der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V. setzt das Barrierefreiheitswerkzeug Eye-Able® ein, welches eine ganze Reihe von Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Da sind u. a.:
- Barrierefreie Sofortansicht
- Schriftgröße
- Kontrastmodus
- Nachtmodus
- Website-Vorlesen-Funktion
- Größerer Mauszeiger
- Ausblenden von Animationen
- Ton ausschalten
- Blaufilter-Automatismus
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
(1) Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen würde eine grundlegende Veränderung der Wesensmerkmale obiger Dienstleistung(en) mit sich bringen (§ 16 Abs.1 BFSG):
keine
(2) Unverhältnismäßige Belastung (§ 17 Abs.1 BFSG)
• Manche Nicht-Text-Inhalte besitzen keinen aussagekräftigen Alternativtext oder werden von Screenreadern nicht ausgegeben
• Einige Videos enthalten keine Untertitel
• Vereinzelt sind Informationen, Strukturen und Beziehungen nicht identifizierbar
• Durch die Ausgabe von Untermenus wird eine sinnvolle Lesereihenfolge unterbrochen
• Die Zustandsänderung von Texten weist nicht kontinuierlich genügend Kontrast auf
• Das Suchformular ist nicht mit der Tastatur erreichbar
• Manche iframes haben keinen Titel hinterlegt
• Die Fokusreihenfolge ist innerhalb der Hauptnavigation nicht aufgabenangemessen
• PDF-Dokumente werden in unterschiedlicher Qualität bereitgestellt. In Zukunft sollen die erstellten PDF-Dokumente nach und nach in einer barrierefreien, maschinenlesbaren Version bereitgestellt werden.
• Kartenanwendungen
• Gebärdensprachenvideo fehlt
• Texte werden nicht in einfacher Sprache bereitgestellt.
(3) Sonstige Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften
keine
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. April 2025 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstprüfung am 11. April 2025 nach https://wave.webaim.org. Die Erklärung wurde zuletzt am 09.05.2025 überprüft.
Kontaktangaben
Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V.
Obere Königstraße 4b
96052 Bamberg
Deutschland
Telefon + 49 951 8604-0
Telefax + 49 951 8604-199
E-Mail: info@caritas-bamberg.de
Vertretungsberechtigter Vorstand
Vorstand i. S. d. § 26 BGB (einzelvertretungsberechtigt):
Michael Endres, Vorstandsvorsitzender
Ursula Kundmüller, Stellv. Vorstandsvorsitzende
Registergericht
Amtsgericht Bamberg
Registernummer: VR 55
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 132275231
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV (in der Fassung vom November 2020):
Michael Endres (Anschrift wie oben)
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit auf dieser Website ist:
Enno-Jochen Zerbes (Anschrift wie oben)
Sie können gerne die Möglichkeiten der Melde-/Beschwerdestelle nutzen:
https://caritas-bamberg.interne-meldestelle.de/
Marktüberwachungsbehörde
Sie haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu wenden. Die Marktüberwachungsbehörden befinden sich allerdings noch im Aufbau.