Schwierige ethische Entscheidungen
Bei der Betreuung und Versorgung von Menschen, die auf die Unterstützung und Hilfe anderer Menschen, insbesondere auch professioneller Fachkräfte angewiesen sind, können Situationen entstehen, die sowohl Angehörige und rechtliche Betreuer als auch die Mitarbeiter von Caritas-Einrichtungen vor schwierige Entscheidungen stellen.
Zum Beispiel:
- Die Bewohnerin eines Seniorenzentrums will nicht mehr essen. Darf man ihr eine Magensonde legen?
- Bei einer Patientin der Sozialstation, die selbst nicht mehr entscheiden kann, rät der Arzt dringend zu einer Operation. Verwandte meinen, der Eingriff würde die Leiden der Frau nur sinnlos verlängern. Wie soll der Betreuer entscheiden?
- Ein Bewohner eines Pflegeheimes verweigert immer wieder die Körperpflege und die Einnahme notwendiger Blutzucker-Medikamente. Wie können die Mitarbeiter handeln, damit der Wille des Bewohners berücksichtigt und gleichzeitig ein drohender Schaden für seine Gesundheit abgewendet wird?
- Der Bewohner eines Pflegeheims liegt im Koma und wird über eine Magensonde ernährt. Eine Patientenverfügung, in der er seinen Willen für einen solchen Fall bekundet hat, liegt nicht vor. Darf man ihm die Magensonde entfernen, damit er sterben kann?
- Ein Erwachsener mit Down-Syndrom, der in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung lebt, wandert nachts von starker Unruhe getrieben durch die Flure und legt sich dann irgendwo erschöpft zum Schlafen auf den Boden. Eine Pflegekraft baut dem Mann in seinem Zimmer statt des Bettes ein Matratzenlager auf dem Fußboden. Hier findet der Bewohner Ruhe. Sein Hausarzt nennt dies jedoch menschenunwürdig, fordert die Rückkehr des Bettes und einen fixierenden Bauchgurt für seinen Patienten.
Solche Fragen sind schwierig zu beantworten, denn sie berühren Moralvorstellungen und religiöse Überzeugungen. Zugleich haben sie eine juristische Dimension und sind nicht selten auch Gegenstand gesellschaftlicher Debatten. Um für solche Fälle Lösungsvorschläge zu entwickeln, hat der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg ein Ethikkomitee eingerichtet. Jeder Klient und jeder Angehörige oder Betreuer, jeder haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter sowie jeder behandelnde Arzt oder Therapeut eines Klienten hat in den Einrichtungen aller Träger, die Mitglied im Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V. sind, das Recht, sich bei einem ethischen Konflikt an das Ethikkomitee zu wenden.
Aufgaben des Ethikkomitees
Das Ethikkomitee berät über ethische Fragen, die in der Praxis der Begleitung, Betreuung und Versorgung kranker, pflegebedürftiger oder sterbender Menschen oder von Menschen mit Behinderung auftreten.
- Es fördert die Auseinandersetzung von Führungskräften und Mitarbeitern der Caritas mit ethischen Fragen.
- Es gibt Empfehlungen für die Praxis und erarbeitet Leitlinien und Arbeitshilfen.
- Es berät in Einzelfällen bei konkreten ethischen Fragestellungen.
- Es organisiert Fortbildungen zu ethischen Fragen und fördert Qualifizierung von Mitarbeitern als Ethikbeauftragte