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Sie wollen über Ihr eigenes Leben hinaus etwas Gutes tun und Spuren hinterlassen?

mit Kind auf der grünen Wiese

Herzlichen Dank, dass Sie darüber nachdenken, mit Ihrem Erbe die Handlungsfelder der Caritas in der Erzdiözese Bamberg zu unterstützen. Denn auch eine durch das Finanzamt anerkannte gemeinnützige Organisation wie der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V. oder seine ebenso anerkannten gemeinnützigen Gliederungen – unsere 13 Stadt- und Kreis-Caritasverbände - können als Erbe eingesetzt werden oder mit einem Vermächtnis bedacht werden. Und der Vorteil ist, dass das vererbte Vermögen nicht durch die Erbschaftssteuer vermindert wird. Sie unterstützen daher zu 100 % wertvolle Arbeit für Menschen in Not, können dem Leben anderer Menschen einen neuen Sinn geben und sie auf ihrem Weg durch das Leben unterstützen. Diese Menschen brauchen uns und verdienen es, dass ihnen auf Augenhöhe und mit Wertschätzung begegnet wird. Danke!

 Wer oder was ist Caritas?!

Aufbau der Caritas in der Erzdiözese Bamberg e.V.

Wozu Ihr letzter Wille helfen kann

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Soforthilfe

Unverschuldet geraten Menschen plötzlich in existenzielle Notlagen. Mit einem Darlehen oder einem Zuschuss aus einem unserer Hilfsfonds können wir oft helfen. Da benötigt z.B. jemand mit einer Behinderung eine barrierefreie Wohnung und wir geben ihm die finanziellen Mittel, um die Kaution zu stellen. Oder eine Frau mit einer kleinen Rente benötigt eine neue Brille, ein Hörgerät oder eine Kur; wir helfen ihr, den Eigenanteil aufzubringen. Oder einem arbeitslosen Mann droht eine Stromsperre; mit einer Finanzhilfe von uns kann er sie abwenden.

  • Mit Ihrem Engagement unterstützen Sie Menschen in akuter Not, so dass sie den Blick wieder nach vorne richten können.
Perspektive

Schuldenfalle, Sucht, drohender Verlust der Wohnung – Menschen erkennen irgendwann den Punkt, an dem es so nicht mehr weitergeht. Und gleichzeitig merken sie, dass sie es nicht alleine schaffen, etwas zu ändern. Rat und Unterstützung gibt die Allgemeine Soziale Beratung unserer Gliederungen, der Stadt- und Kreis-Caritasverbände. Diese Beratungsstellen sind komplett aus Eigenmitteln der Caritas finanziert.

  • Ihr letzter Wille stärkt die Arbeit der Caritas und gibt Menschen eine Perspektive.
Gerechtigkeit

Klimaschutz ist dringender denn je. Doch gerade Haushalte mit geringem Einkommen verwenden alte Haushaltsgeräte mit hohem Stromverbrauch. Gleichzeitig geraten sie durch steigende Energiepreise unter Druck. Wir unterstützen genau hier. Wir bezuschussen z.B. die Anschaffung energieeffizienter Kühlschränke, Waschmaschinen und Herde. Wir fördern Initiativen vor Ort, die Haushalte beraten, wie sie bei Strom und Heizung sparen können. Denn wir wollen auch sozial Benachteiligten die Chance geben, zum Klimaschutz beizutragen.

  • Mit Ihrer Hilfe machen Sie die Welt sozialer und gerechter.
Gesundheit

Kinder und Jugendliche, die in Familien mit geringem Einkommen leben, meistern ihr Leben trotz häufig gesundheitlicher oder psychosomatischer Probleme und Belastungs- oder Verhaltensstörungen, wie Allergien, Aufmerksamkeitsdefizite und Hyperaktivität (ADHS). Wir organisieren für diese Kinder regelmäßig Kinderfreizeiten und  Kindererholungen, insbesondere an klimatisch günstigen Orten in Deutschland. Pädagogisch geschulte Begleitpersonen betreuen kleine Gruppen und geben dem Tagesablauf feste Strukturen. Da die Familien oft auf staatliche Unterstützung wie das Bürgergeld angewiesen sind, können sie zu den Kosten kaum etwas beitragen. Zur Finanzierung der Kindererholungen bringen wir z.B. als Diözesan-Caritasverband jährlich bis zu 40.000 Euro selbst auf.

  • Den Caritasverband im Testament zu bedenken, hilft, die körperliche, geistige und seelische Gesundheit benachteiligter Kinder und Jugendlicher zu stabilisieren.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Erbschaft?

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FAQ

Beim Vererben / Mit einer Erbschaft bestimmt man jemanden zum Erben – wenn 1 Person erben soll, ist er*sie Alleinerbe*in / wenn mehrere gemeinsam erben sollen, dann sind sie Miterben und bilden eine Erbengemeinschaft.

Der Erbe ist der Gesamtrechtsnachfolger von Ihnen – mit allen Rechten und Pflichten. Er*Sie erbt das Vermögen (bewegliches Vermögen, Immobilien), aber auch die Verbindlichkeiten /Schulden.

Wenn Sie jemandem etwas vermachen, überlassen Sie jemandem etwas ganz Bestimmtes aus Ihrem Vermögen (Möbelstück, Immobilie, Kunstwerk, Geldbetrag u.a.). Das geht mit einem Vermächtnis in einem Testament / Erbvertrag.

Der Bedachte hat keine weiteren Verpflichtungen.

Der Erbe muss das Vermächtnis erfüllen.

  • Sobald Sie jemanden (selbstbestimmt) begünstigen möchten, den die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht oder nicht so, wie Sie es wünschen, vorsieht - und schon sobald Sie den Verdacht haben, dass die gesetzliche Regelung nicht Ihrem Willen und Ihren Interessen entspricht, benötigen Sie ein Testament bzw. sollten darüber nachdenken
  • Ein individuell gestaltetes Testament stellt sicher, dass Ihr Lebenswerk nach Ihrem Tod wirklich jenen Menschen zugutekommt, denen es zugedacht ist. Insbesondere, wenn Sie
    • nahestehende Personen absichern möchten (z.B. Lebensgefährten, Freunde)
    • einzelne Vermögenswerte bestimmten Personen hinterlassen möchten (Stichwort: Vermächtnis)
    • gemeinnützige Organisationen wie die Caritas bedenken möchten (als Erbe oder im Rahmen eines Vermächtnisses)

  • Eigenhändig geschriebenes Testament / Einzeltestament (für Einzelpersonen)
  • Gemeinschaftliches Testament (für Ehepaare – auch Ehegattentestament – oder eingetragene Lebenspartner) ➡️ Sonderform: Berliner Testament
  • Notarielles / Öffentliches Testament (für Einzelpersonen und als gemeinschaftliches Testament)
  • Erbvertrag (insbesondere für Unverheiratete oder nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende)

  • Eigenhändig geschriebenes Testament / Einzeltestament: Das Testament muss von Anfang bis Ende selbst von Ihnen mit der Hand geschrieben werden (nicht mit Computer o.ä., nicht von Dritten!) + Ort, Datum am Ende (erleichtert Entscheidung, welches Testament gültig ist) + eigenhändig unterschreiben
  • Gemeinschaftliches Testament: Das Testament muss von 1 Partner von Anfang bis Ende selbst mit der Hand geschrieben werden + Ort, Datum am Ende (erleichtert Entscheidung, welches Testament gültig ist) + anschließend von beiden Partnern eigenhändig unterschrieben werden - Beachte: hiermit können erhebliche Bindungswirkungen eingegangen werden – daher unbedingt beraten lassen!
  • Notarielles / Öffentliches Testament: Sie erklären gegenüber dem Notar ihren letzten Willen, das Testament wird notariell beurkundet
  • Erbvertrag: Gemeinsame letztwillige Verfügungen von Partnern können gegenüber dem Notar erklärt werden; der Erbvertrag wird notariell beurkundet.

  • Fehlende Testierfreiheit (= Freiheit, ohne weiteres alleine von der bindenden Regelung abzuweichen und frei zu bestimmen, wie der Nachlass verteilt werden soll und wer sich um die Nachlassangelegenheiten kümmert):
    • Wer sich durch ein gemeinschaftliches Testament (Stichwort: „wechselbezüglich“) oder durch einen Erbvertrag (Stichwort: „vertragsmäßig“) gebunden hat (➡️ im Konsens ist eine Neuregelung immer möglich!)
  • Pflichtteilsrecht (= Mindestbeteiligung am Nachlass in Form eines sofort fälligen Geldzahlungsanspruchs nächster Hinterbliebener gegen den Erben in Höhe einer Quote am gesamten Nachlasswert – auch gegen den Willen des Erblassers)
    • Pflichtteilsberechtigte: Ehe- und eingetragene Lebenspartner*innen, Kinder (ersatzweise Enkel bzw. ersatzweise Urenkel) und ersatzweise Eltern
    • Sofern die Pflichtteilsberechtigten enterbt sind oder im Testament mit weniger bedacht werden als mit der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils
    • Relevant ist der zum Todeszeitpunkt vorhandene Nachlass („realer Nachlass“) sowie der Wert von Schenkungen der verstorbenen Person an Dritte während der letzten 10 Jahre vor dem Tod sowie Schenkungen an Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen während der gesamten Zeit der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft („fiktiver Nachlass“)
    • Höhe: Hälfte des gesetzlichen Erbteils

  • Unsere Caritas-Organisationen haben keine eigenen Stiftungen.
    Insoweit gibt es lediglich die Möglichkeit, Vermögen innerhalb des "Stiftungszentrums des Erzbistums Bamberg zur Förderung kirchlicher Stiftungen und Einrichtungen" in Stiftungen zu übertragen.
    Beachte: Hier wird das Stiftungszentrum des Erzbistums Bamberg als Erbe im Testament eingesetzt, das Stiftungszentrum ist dann in der Regel Treuhänder Ihres Vermögens - die Caritas-Organisation wird nur hinsichtlich des Ertrages des Vermögens bedacht (z.B. Zinsen), erbt allerdings nicht Ihr Vermögen, erhält damit i.d.R. gar nichts oder nur wenig vom Erbe.
  • Daher: Um einer Caritas-Organisation im Todesfall Vermögen zukommen zu lassen, ist es am einfachsten und effektivsten, die entsprechende Caritas-Organisation (einen bestimmten Stadt- und Kreiscaritasverband / den Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V.) direkt als Erbe des Vermögens der Person im Testament / Erbvertrag einsetzen oder sie durch ein Vermächtnis zu bedenken. Auf diesem Weg können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen auch tatsächlich bei der entsprechenden Caritas-Organisation ankommt.
    Wichtig: Hierfür benötigten Sie keine Stiftung.

  • Digitaler Nachlass meint das Eigentum von z.B. Social-Media-Profilen, Cloud-Speichern, E-Mail-Konten, Chat-Verläufen, Kryptowährungen, Passwörtern oder Online-Abonnements.
  • Der Nachlass umfasst auch den digitalen Nachlass. Erben haben somit ein Zugangs- und Einsichtsrecht in z.B. Social-Media-Accounts des Verstorbenen. Der Zugang könnte aufgrund spezifischer Authentifizierungsverfahren oder Sicherheitsfragen für den Erben erschwert sein. Sie sollten den digitalen Nachlass daher explizit im Testament bedenken.
    Sollten Sie eine aktive Weiternutzung durch den Erben nicht wünschen, sollten Sie dies im Testament regeln.

  • Die Erbschaftssteuer ist im Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) geregelt
  • Sie erfordert Liquidität beim Begünstigten und schmälert die Nettobegünstigung
  • Es gibt bestimmte Freibeträge und bestimmte Steuersätze ➡️ abhängig von dem Wert der Begünstigung und dem rechtlichen Verhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Begünstigten (z.B. sind Ehegatten / eingetragene Lebenspartner und Kinder mit hohen Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen besser gestellt als rechtlich entfernte Personen wie Geschwister, Nichten/Neffen und Freunde)
  • Gemeinnützige Organisationen wie die Caritas sind von der Erbschaftssteuer befreit
  • Lassen Sie sich unbedingt durch einen Steuerberater für den konkreten Einzelfall beraten!