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Vortragsabend in Bamberger Caritas-Zentrale:Sensibles Thema: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Dr. Bettina Knorr bei Ihrem Vortrag zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg begrüßte in dieser Woche die Ärztin Dr. Bettina Knorr zum Fachvortrag.
Datum:
Veröffentlicht: 4.2.26
Von:
Janka Malki

Dr. Knorr, die gleichzeitig auch Leiterin der Informationsstelle Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beim Hospizverein Bamberg e. V. ist, referierte zur ihrem Spezialgebiet: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – also Vorsorge für den Tag, an dem man vielleicht nicht mehr selbst denken oder sprechen kann.

Ein sensibles, aber enorm wichtiges Themenfeld – und ein Vortrag, der viele neue Erkenntnisse brachte und Raum für zahlreiche Fragen ließ. Dr. Knorr zeigte eindrucksvoll ihre große Expertise und vermittelte komplexe rechtliche und medizinische Inhalte verständlich und praxisnah.

Zentrale Impulse des Abends waren:

Patientenverfügung

Ziel ist es, den eigenen Willen klar zu formulieren – so persönlich wie nötig und gleichzeitig so konkret, dass Ärzt:innen und Jurist:innen damit arbeiten können.

Grundsatz: Solange Betroffene sprechen können, zählt immer deren gesprochenes Wort. Erst wenn das nicht mehr möglich ist, greift die Patientenverfügung. Fehlt diese, werden Angehörige zum mutmaßlichen Willen befragt – erst danach entscheidet der Arzt über medizinisch indizierte Maßnahmen.

Wichtig: mit Angehörigen über eigene Werte, Sterben und Therapie am Lebensende sprechen, die Verfügung alle zwei bis drei Jahre überprüfen und gut auffindbar verwahren (z. B. in der „Grünen Box“ im Kühlschrank).

Vorsorgevollmacht

Sie ermöglicht die rechtsgeschäftliche Vertretung zur Umsetzung der eigenen Wünsche – und kann eine rechtliche Betreuung vermeiden.

Die wichtigste Voraussetzung: Vertrauen.
Ist das nicht gegeben, ist eine Betreuungsverfügung oft die bessere Wahl.

Wichtig zu wissen: Eine Vorsorgevollmacht ist mit Unterschrift sofort gültig, sollte nicht an Bedingungen geknüpft werden und das Original besser noch nicht ausgehändigt werden. Beglaubigungen oder Beurkundungen sind je nach Zweck möglich.

Praktischer Tipp:
Hilfreiche Orientierung bieten u. a. die Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ (im Buchhandel erhältlich) sowie die Formulare des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz – auf Wunsch ergänzt durch Erläuterungen der Verbraucherzentrale.

Vorsorge ist Ausdruck von Selbstbestimmung, Verantwortung, Fürsorge und rechtlicher Klarheit – für sich selbst und für die Menschen, die uns nahestehen.