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„Rettungsschirm für Mütterkuren darf nicht aufgelöst werden“

Müttergenesungswerk Logo
Datum:
Veröffentlicht: 23.6.21
Von:
Dr. Klaus-Stefan Krieger

Diözesan-Caritasverband plädiert für Verlängerung bis Jahresende

Der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg protestiert gegen die Absicht des Gesundheitsministeriums, den Rettungsschirm für Müttergenesungseinrichtungen nur bis Mitte des Monats zu verlängern und dann einzustellen. In Schreiben an Abgeordnete spricht er sich dafür aus, die Unterstützung bis zum Jahresende fortzuführen.

Aus dem Rettungsschirm für Vorsorge- und Rehakliniken erhalten die bundesweit rund 70 im Müttergenesungswerk zusammengeschlossenen Einrichtungen Ausgleichszahlungen von 50 Prozent für durch Corona bedingte Einnahmeausfälle. Der Rettungsschirm war zunächst bis 31. Mai befristet und wurde jetzt nur bis zum 15. Juni verlängert. Eine darüber hinaus gehende Unterstützung der Kliniken ist nicht vorgesehen. Das Bundesgesundheitsministerium begründet dies damit, dass „eine weitere Verlängerung aufgrund des abflachenden Infektionsgeschehens nicht erforderlich“ sei.

„Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz hat man bis Ende 2021 verlängert, weil das Pandemiegeschehen einen wirtschaftlichen Betrieb nicht ermöglicht“, widerspricht dem die stellvertretende Diözesan-Caritasdirektorin Ursula Kundmüller. „Der gleiche Maßstab muss auch für die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter und Väter und für pflegende Angehörige gelten. Seit Beginn der Corona-Pandemie kämpfen sie um ihre Existenz. Der Rettungsschirm für die Kliniken wird dagegen seit Monaten nur scheibchenweise verlängert.“

Den Rettungsschirm aufzulösen, bedeute letztlich Familien im Stich zu lassen. „Familien tragen mit Homeschooling und Homeoffice die Hauptlast in der Pandemie“, sagt Kundmüller. „Vor allem Mütter, die auch in der Pandemie den Großteil der Sorgearbeit leisten, sind am Ende ihrer Kräfte angelangt und dringend auf die Möglichkeit einer Kur angewiesen.“

So berichtet eine der zwölf Beratungsstellen bei den Kreis-Caritasverbänden im Erzbistum Bamberg von einer 21-jährigen alleinerziehenden Mutter, die sich in einer Ausbildung mit Ganztags-Berufsschule befindet. Die Unterbringung des zweijährigen Sohnes in einer Krippe ist frühestens im September möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie war die junge Frau seit Dezember der Doppelbelastung von Homeschooling (der Berufsschulunterricht fand bis Pfingsten nur in Distanz statt) und Kinderbetreuung ausgesetzt. „Sie kann nicht mehr durchschlafen, hat nahezu täglich Kopfschmerzen und mindestens einmal im Monat Migräne“, berichtet die Beratungsstelle. „Dann muss sie sich hinlegen und das Zimmer verdunkeln, weil sie sich sonst übergeben muss.“ In dieser Zeit sei die Beaufsichtigung des Kindes nicht gewährleistet. Wenn Nachbarn oder Bekannte nicht einspringen können, „sitzt der Junge manchmal auch einfach nur vor dem Fernsehgerät“.

Für Frauen wie in diesem Beispiel sei eine Mütterkur unerlässlich, betont Ursula Kundmüller. Wenn dank Impfungen die in der Corona-Pandemie notwendigen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen nun schrittweise enden, sei mit einer hohen Nachfrage nach Kuraufenthalten zu rechnen. „Wenn der Rettungsschirm jetzt beendet wird, setzen wir eine bewährte Infrastruktur mit langjähriger Expertise und hohem Engagement aufs Spiel. Und dies, obwohl sie dringend benötigt wird“