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Verbände aus der Jugendsozialarbeit mahnen::„Niemand mit Unterstützungsbedarf darf mit 18 aus der Jugendhilfe fliegen.“

Das Bild zeigt einen sprechenden jungen Mann, der in einer Beratungssituation eine Frau gegenüber sitzt. Sie hört ihm zu.
Die Erziehungshilfen sowie die Jugendsozialarbeit der Caritas in Bayern fordern verlässliche Hilfen - sowohl für junge Geflüchtete als auch für junge Menschen ohne Fluchtgeschichte.
Datum:
Veröffentlicht: 19.2.26
Von:
Deutscher Caritasverband Landesverband Bayern e. V.

Was kommt nach der Kinder- und Jugendhilfe?

In Bayern leben zahlreiche junge Geflüchtete, die als Minderjährige in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen wurden. Dort erfahren sie – häufig erstmals – verlässliche Unterstützung, Schutz und Entwicklungsräume. Mit Erreichen ihrer Volljährigkeit endet diese Unterstützung jedoch in vielen Fällen abrupt. Auch junge Volljährige ohne Fluchtgeschichte, die bisher mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe gefördert wurden, erhalten ab ihrem 18. Lebensjahr inzwischen vielerorts keine oder nur unzureichende Hilfen

Politik-Praxis vs. Jugendhilfegesetz

Diese häufige kommunale – und von Verantwortlichen in der Landespolitik unterstützte – Praxis steht nach Erkenntnissen des Landesverbands der katholisch getragenen Hilfen zur Erziehung (LVkE) und der Katholischen Jugendsozialarbeit (KJS) Bayern in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu den tatsächlichen Entwicklungsbedarfen junger Menschen sowie zu den Zielsetzungen des Jugendhilferechts. „Gerade junge Geflüchtete sind aufgrund von Fluchterfahrungen, Traumatisierungen, fehlenden familiären Netzwerken und unsicheren aufenthaltsrechtlichen Perspektiven in besonderem Maße auf verlässliche Begleitung angewiesen“, so Michael Eibl, der Vorsitzende des LVkE. Er betont: „Nur gut begleitet kann nach unseren Erfahrungen Integration in unsere Gesellschaft und in Arbeit gelingen. Aber auch junge Volljährige mit bayerischer Herkunft und einer belasteten Familiengeschichte benötigen vielfach Unterkunft, Unterstützung und fachkundige Begleitung über das Erreichen des Erwachsenenalters hinaus, um in ein produktives eigenständiges Leben starten zu können. Auch sie dürfen nicht mit 18 aus der Jugendhilfe fliegen.“

„Schutz junger Geflüchteter ist christliche Pflicht“

Michael Endres, Caritasdirektor und Vorstandsvorsitzender des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg e. V., pflichtet Herrn Eibl bei. „Junge Geflüchtete haben oft unglaubliche Flucht- und Lebensgeschichten hinter sich, die für unsere europäischen Vorstellungen unfassbar sind. Um dies alles zu verarbeiten und ihnen endlich in ihrem Leben ausreichenden Schutz zu bieten, benötigen sie unsere Hilfe. Das ist unsere christliche Verantwortung“.

Hilfen auch für junge Volljährige fortsetzen

LVkE und KJS Bayern fordern daher in einem aktuellen Positionspapier die Verantwortlichen in den bayerischen Gemeinden, Städten und Landkreisen auf, Hilfen für junge Volljährige konsequent am individuellen Bedarf der Person und unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status auszurichten. Der Vorsitzende der KJS Bayern, Stefan Bauer, appelliert an die Kommunen, nicht an der falschen Stelle zu sparen: „Jugendsozialarbeit und Erziehungshilfen mit ihrem personellen und räumlichen Angebot sind nicht kostenfrei. Aber sie sind auch nicht umsonst, denn jedes gelingende Erwachsenenleben rechnet sich am Ende für uns alle.“

Jugendsozialarbeit nicht im Regen stehen lassen

Der LVkE-Vorsitzende Eibl erweitert diesen Aufruf auch in Richtung der Verantwortlichen im Freistaat Bayern: „Wir fordern das Sozialministerium und den Landtag auf, die Kommunen sowie die Träger der Angebote bei der Erbringung solcher Integrationsleistungen nicht im Regen stehen zu lassen, sondern sie durch landesweit gute Rahmenbedingungen bestmöglich zu unterstützen und finanziell zu entlasten.“