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"Nichts zu tun, ist Fehler Nummer 1"

Testament
Datum:
Veröffentlicht: 30.1.23
Von:
Klaus-Stefan Krieger

Anwalt informierte auf Einladung der Caritas über Erbrecht und Testament

An den eigenen Tod denken viele Menschen nicht gerne. Doch für diesen Fall nicht vorzusorgen, kann ein großer Fehler sein. Liegt kein letzter Wille vor, führt das häufig zu Streit in der Familie.

Daher hatte der Diözesan-Caritasverband zu einer Infoveranstaltung eingeladen. Dr. Matthias Peetz, Fachanwalt für Erbrecht, sprach zur Frage „Wie schreibe ich mein Testament?“ Die Resonanz war erstaunlich groß. Rund hundert Interessierte drängten sich im Großen Konferenzraum des Dr.-Philipp-Kröner-Hauses.

Nichts zu tun, ist Fehler Nummer 1, setzte Peetz an. Denn dann gelte die gesetzliche Erbfolge – und diese lege in verschiedenen Abstufungen fest, wer wieviel vom Erbe zu erhalten habe. „Wenn jemand, der nicht gesetzlicher Erbe ist, etwas bekommen soll, dann muss ein Testament vorliegen“, mahnte Peetz. Ein Testament müsse daher auch dann vorhanden sein, wenn man einer wohltätigen Organisation etwas vermachen wolle. Und ein Vermächtnisnehmer müsse eindeutig bezeichnet sein.

Zu unterscheiden sei – was oft fälschlich gleichbedeutend verwendet werde – zwischen „Vererben“ und „Vermachen“. „Ein Erbe ist Rechtsnachfolger“, betonte Peetz, „im Testament muss klar bestimmt sein, wer Erbe ist.“

Der Fachanwalt riet auch dazu, ein Testament immer wieder daraufhin zu überprüfen, ob es noch zu den aktuellen Lebensumständen passe. So sei ein geschiedener Ehepartner nicht erbberechtigt. Doch beim Tod eines gemeinsamen Kindes könne der Ex als Elternteil wieder ins Spiel kommen. Solche Eventualitäten müssten bedacht werden.

Selbstverständlich ging Peetz auf die Formalien ein. So muss ein privatrechtliches Testament komplett handschriftlich, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen sein. Als Alternative biete sich ein öffentliches Testament beim Notar an; hier genüge die Unterschrift. Peetz riet auch dazu, das Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Denn das Original müsse vorhanden sein, und es gelte stets das zuletzt testierte Testament.

Der Referent betonte ferner, wie wichtig eine klare Sprache, richtige Begriffe und widerspruchsfreie Aussagen seien: „Viele Testamente führen zu Streit, weil sie schlecht gemacht sind.“ Außerdem riet er, auch das Steuerrecht im Auge zu behalten. Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gebe es verschiedene Freibeträge, die man durch geschickte Kombination ausschöpfen könne.

Wer einer Caritas-Organisation oder Caritas-Einrichtung ein Vermächtnis zukommen lassen will, kann sich für eine Erstinformation an das Justiziariat des Diözesan-Caritasverbandes wenden: https://caritas-bamberg.de/engagement/nachlass