Hohes Gehaltsniveau für alle Pflegekräfte ohne Armutsrisiko für Pflegebedürftige

Caritas begrüßt Pläne für Tarifbindung und Begrenzung der Eigenanteile
Der Entwurf sieht zum einen vor, dass die Pflegekassen ab 1. Juli 2022 Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen schließen dürfen, die ihre Beschäftigten nach einem Tarifvertrag oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen. Einrichtungen, die an keinen Tarifvertrag gebunden sind, müssen eine Entlohnung zahlen, die die Entlohnung nach einem Tarifvertrag nicht unterschreitet. Außerdem wird festgelegt: Die Kassen können Personalkosten, die einem Tarifvertrag oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen folgen, nicht als unwirtschaftlich ablehnen.
„Damit ist eine wesentliche Forderung der Caritas erfüllt“, sagt Ursula Kundmüller. „Es darf nicht sein, dass manche Anbieter ihre Gewinne auf Kosten der Beschäftigten erzielen. Pflege darf nicht auf die Ausschüttung von Gewinnen an Investoren ausgerichtet sein.“ Daher sollten sich alle Anbieter von Pflege an dem hohen Niveau der Vergütung orientieren, das die Caritas ihren Beschäftigten bietet.
Die sogenannten Arbeitsvertraglichen Richtlinien der Caritas (AVR) garantieren den Beschäftigten Arbeitszeiten von maximal 40 Stunden pro Woche, angemessene Überstundenregelungen, Zuschläge für Nacht-, Schicht- und Sonntagsarbeit sowie eine vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge („Betriebsrente“). „Die Caritas zahlt laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit die höchsten Gehälter in der Altenpflege“, betont Kundmüller. „Pflegekräfte in der Altenhilfe werden nicht benachteiligt
gegenüber den Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus – alle werden gleich vergütet. Und wir zahlen unsere Hauswirtschaftskräfte nach Tarif und outsourcen diese Tätigkeiten nicht.“
In diesem Zusammenhang begrüßt Kundmüller auch, dass der Bundesarbeitsminister die Fünfte Pflegekommission einberufen will: „Die Dienstgeber der Caritas werden sich mit aller Kraft in die Weiterentwicklung der Mindestentgelte und Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege einbringen.“ Diese Absicherung der Vergütung nach unten sei dringend notwendig.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass der pflegebedingte Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen selbst aufbringen müssen, begrenzt wird. Er soll sich bei vollstationärer Pflege nach 12 Monaten um 25 Prozent, nach 24 Monaten um 50 Prozent und nach 36 Monaten um 75 Prozent reduzieren. Auch dies sieht Ursula Kundmüller positiv: „Der Beitrag zu den Pflegekosten darf nicht ständig weiter steigen. Pflegebedürftigkeit darf kein Armutsrisiko sein.“
Kundmüller kritisiert allerdings, dass die Begrenzung des Eigenanteils erst nach 12 Monaten einsetzt: „Viele Bewohner von Pflegeheimen versterben bereits im ersten Jahr ihres Aufenthaltes. Sie erfahren keine Entlastung.“ Ursprünglich war einmal die grundsätzliche Begrenzung auf 700 Euro monatlich geplant. Auch die Patienten in der ambulanten oder teilstationären Pflege würden nicht entlastet. Und sie mahnt an: „Zur Gegenfinanzierung darf ein Steuerzuschuss in die Pflege nicht länger tabu sein.“
Insgesamt sieht Kundmüller die Notwendigkeit, dass der Bundestag die Reformen noch in dieser Legislaturperiode zügig beschließt.
Der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg ist der Spitzenverband der Caritas im Erzbistum Bamberg, das Oberfranken und die nördliche Hälfte Mittelfrankens umfasst. Er vertritt 120 Einrichtungen in der Gesundheits- und Altenhilfe mit 3.600 Beschäftigten.