Bezahlkarte für Geflüchtete in Forchheim gestartet

Nach dem Start der Bezahlkarte für Asylbewerber in ausgewählten Testkommunen im April 2024, gibt nun auch das Landratsamt Forchheim die Karte an im Kreis Forchheim lebende geflüchtete Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, aus. Das gab die Kreisarbeitsgemeinschaft des Landkreises Forchheim heute in einer Pressemitteilung bekannt.
Bezahlkarte stellt Geflüchtete vor zahlreiche Herausforderungen
Dabei wurde und wird die Bezahlkarte in Politik und Gesellschaft sehr kontrovers diskutiert. Berichtet wird etwa von Problemen im generellen Umgang mit den Karten. Wie es heißt, entstehe ein erhöhter Bedarf an Unterstützung der Betroffenen, um Unklarheiten abzufangen. Für eine Familie etwa, die zum Beispiel fünf Bezahlkarten mit jeweils unterschiedlichen PINs erhält, stelle es eine organisatorische Herausforderung dar, den Überblick über die verfügbaren Geldmittel zu behalten.
Außerdem verknappt sich durch die über die Bezahlkarte zur Verfügung gestellte Mittel in Höhe von 50 Euro pro Person das Barbudget. Auch hier sind insbesondere Familien betroffen. Die Begleichung von Ausgaben für schulische Bedarfe wie zum Beispiel Schulmaterialien und Schulausflüge, die in bar bezahlt werden müssen, zeigt auf, wie schnell solche grundlegenden Bedürfnisse die Bezahlkarteninhaber an finanzielle Grenzen führt.
Ebenso ist das Einkaufen auf Flohmärkten, in Second-Hand-Läden oder auf Bücherbasaren stark eingeschränkt. Dort kann meist nur in bar bezahlt werden. So wunderte sich der Ökumenische Sozialladen in Forchheim bereits über zum Teil ausbleibende Einkaufsberechtigte. Denn: Dass für den Einkauf erforderliche Bargeld ist wegen der Bezahlkarte nicht mehr verfügbar. Durch die ohnehin schon schon knappen Barmittel werden Geflüchtete und Asylbwerber durch die Bezahlkarte noch weiter limitiert.
Zusätzliche Investitionskosten für Wohlfahrtsverbände
Aus diesen Gründen prüfen die sozialen Träger die Einführung von Kartenzahlungen in Hilfsprojekten wie Kleiderkammern, Sozialläden und ähnlichen Initiativen sehr genau. Gegen die Bezahlkarte sprechen außerdem die zusätzlichen Investitionskosten auf Seiten der Träger. Sie fallen bei bargeldloser Bezahlung etwa für Infrastutktur, Sofwarelizenzen und zusätzlicher Hardware an. Wann die Möglichkeiten zu einer Kartenzahlung in diesen Einrichtungen möglich sein wird, ist dehalb noch nicht absehbar. So lange sind die Wohlfahrtsverbände mehr denn je gefordert.
Unterdessen gab das Sozialgericht Nürnberg zwei Geflüchteten recht, die gegen Einschränkungen durch die Bezahkarte geklagt hatten. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 1. August. Demnach müsse die zuständige Behörde örtliche Besonderheiten und unterschiedliche Lebenslagen der Kläger bei der Erteilung der Bezahlkarte berücksichtgen. Tut sie das nicht, drohen ihnen wesentliche Nachteile.