Das Justiziariat ist die Stabsstelle, die sich mit der außergerichtlichen unentgeltlichen rechtlichen Beratung und Unterstützung in unternehmensbezogenen Rechtsangelegenheiten des Vorstandes des Diözesancaritasverbandes und seiner verbundenen Unternehmen im Erzbistum Bamberg befasst.
Ein wichtiger Teil der Arbeit berührt Fragestellungen des Caritasverbandes als juristische Person in Form eines eingetragenen Vereins. Zivil-, Kirchen- und Staatskirchenrecht bilden hierzu den gesetzlichen Rahmen.
Der andere wesentliche Teil der Arbeit bezieht sich auf Sachverhalte insbesondere des Sozial- und Sozialversicherungsrechts, des Vertragsrechts, des Gesellschaftsrechts und des Rechts zu Nachlassabwicklungen.
Die Legitimation und zugleich der Auftrag, außergerichtliche unentgeltliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen, ergibt sich für die Stabsstelle innerhalb des Caritasverbandes als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege aus den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes [§§ 3, 6 Abs.2 und 8 Abs.1 Nr.5 RDG]. Das Justiziariat kann und darf grundsätzlich in juristischen Einzelfällen keine Rechtsberatung leisten.
An der Stabsstelle ist
- die Datenschutzkoordination als Verbindung zum externen Datenschutzbeauftragten,
- die Beschwerdestelle des Arbeitgebers nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- die interne Beschwerdestelle nach § 8 Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) für den Spitzenverband und sein Tochterunternehmen sowie
- die interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
angesiedelt.